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1. Allgemeines
Für den Geschäftsverkehr zwischen AV Egloff und dem Besteller gelten die nachfolgenden Bedingungen. Sie gehen anderslautenden Konditionen, die vom Besteller übersandt werden oder sich auf dessen Schriftstück befinden, in jedem Falle vor, ausser diese wurden von uns schriftlich akzeptiert. 2. Offerten Die Offerten der Firma AV Egloff sind freibleibend und unverbindlich. Kataloge, Brochuren und Preislisten von AV Egloff stellen ebenfalls keine verbindlichen Angebote dar. Darin angegebene Produktebeschreibungen, technische Daten, Preise und Lieferfristen unterliegen jederzeit möglichen Änderungen und haben nur informativen Charakter. 3. Preise Für die Parteien verbindlich sind die auf der Auftragsbestätigung oder Rechnung von AV Egloff vermerkten Preisangaben. Installation, Versandspesen und Transportverpackungen sind nicht in den Preisen inbegriffen und werden dem Kunden belastet, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. 4. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsguthabens im Eigentum der AV Egloff. Falls der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät, sind wir berechtigt, die Ware in unseren Besitz zu nehmen. Der Kunde erteilt uns mit seiner Bestellung seine Zustimmung zur Wegnahme der Ware. 5. Nutzungsrechte Der Kunde haftet für Verletzungen urheberrechtlich geschützter, von AV Egloff gelieferter oder installierter Produkte. Der Kunde erwirbt an EDV-Standardprogrammen nur einfaches, kein ausschliessliches Nutzungsrecht. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung der Firma AV Egloff nicht zulässig. 6. Gewährleistung Der Kunde hat die von AV Egloff gelieferten, erarbeiteten oder installierten Produkte umgehend zu prüfen und bestehende Mängel bis spätestens 10 Tage nach Eingang / Fertigstellung der Produkte der Firma AV Egloff schriftlich mitzuteilen. Nachbesserungen und Reparaturen der mangelhaften Produkte durch AV Egloff sind zulässig. Der Kunde kann weder Wandelung noch Minderung des Vertrages aufgrund mangelhafter Produkte geltend machen, sofern AV Egloff entsprechende Massnahmen zur Nachbesserung der gerügten Lieferung / Dienstleistung ergreift. Wird ein Produkt entgegen den Instruktionen von AV Egloff durch den Kunden benutzt, lehnt AV Egloff jegliche Gewährleistung und Haftung ab. 7. Haftung Grundsätzlich haftet AV Egloff nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, oder Imageeinbussen, die durch eine Beratung, Dienst- oder Sachleistung beim Kunden eintreten. In jedem Fall ist die Haftung der Firma AV Egloff auf die Höhe der Auftragssumme beschränkt. Es wird ausdrüchlich darauf hingewiesen, dass AV Egloff für einen Datenverlust und daraus resultierende Schäden keine Haftung übernimmt, soweit nicht in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird und der Besteller durch Bereithalten der Daten in maschinenlesbarer Form sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. 8. Garantie Auf Geräte und Zubehör aus eigener Produktion geben wir 1 Jahr Garantie. Garantieleistungen für Produkte Dritter beschränken sich generell auf die Leistungen des jeweiligen Herstellers. Aufwendungen von AV Egloff in Zusammenhang mit Garantieleistungen, die über die vom Hersteller gewährten Leistungen hinausgehen, wie z.B. Anfahrt, Installation, Konfiguration und Spesen, werden dem Kunden verrechnet. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnutzung, höhere Gewalt, Missachtung der Betriebsvorschriften, mechanischer oder elektrischer Beschädigung sowie Eingriffe des Kunden oder Dritter an der Ware. Die Garantiezeit beginnt ab dem Faktura-Ausstelldatum. Die Faktura gilt als Garantieschein. Bei Garantieansprüchen ist das defekte Material mit der Fakturakopie an uns einzusenden bzw. zu überbringen. 9. Anwendbares Recht Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Verträge unterstehen schweizerischem Recht. 10. Gerichtsstand Der Besteller erklärt ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht aus seinem Wohnsitzgerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht. Als Gerichtsstand wird das Domizil des Beklagten vereinbart. |